Die Berufssprachkurse (BSK) sind ein bedarfsorientiertes Angebot für die Integration von Menschen in den Arbeitsmarkt. Im Anschluss an die Integrationskurse bereiten sie Migranten:Innen auf die Arbeitswelt in Deutschland vor. Dabei unterteilen sich die Angebote in Basis- und Spezialkurse.
Unsere Online-Sprachkurse sind ein Angebot speziell für Lernende, die nicht in unseren Schulungsräumen in Hamburg-Altona teilnehmen können. Inhaltlich gibt es dabei keine Unterschiede zu unseren Präsenzkursen.
Basiskurse
Das Hauptziel ist der Erwerb von berufsübergreifenden Kompetenzen. Die sprachlichen Kompetenzen der Teilnehmenden werden dabei im Kontext allgemeiner Inhalte aus der Arbeitswelt erworben. Die Kurse richten sich an eine Gruppengröße von mindestens 15 Teilnehmenden. Jeder Kurs schließt mit einer Zertifikatsprüfung ab. Das erhaltene Zertifikat ist dabei sehr hilfreich für den weiteren beruflichen Weg.
Unterschieden wird hierbei nach dem Niveau des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER). Wir bieten folgende Sprachniveaus an:
- B1 auf B2
- B2 auf C1
Spezialkurse
Die Spezialkurse vertiefen fachspezifisches Wissen und sind ausgerichtet auf:
- Personen, die Kurse mit fachspezifischen Inhalten in verschiedenen Fachrichtungen im Bereich Gewerbe-Technik und Einzelhandel suchen.
- Personen, die sich im Berufsanerkennungsverfahren zu akademischen Heilberufen und Gesundheitsfachberufen (Pflege und Medizin) befinden.
- Personen mit dem Eingangsniveau A1 und A2 (Teilnehmende aus dem Integrationskurs), die das Niveau B1 nicht erreicht haben.
Teilnahmevoraussetzungen
Allgemeine Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen Sie für eine Teilnahme am Berufssprachkurs erfüllen:
- Sie haben einen Migrationshintergrund und einen Bedarf an sprachlicher Weiterqualifizierung. Dies ist der Fall bei Zugewanderten aus Drittstaaten, Bürgern und Bürgerinnen der EU und Deutschen mit Migrationshintergrund.
- Sie haben bereits einen Integrationskurs absolviert und/oder sprechen bereits Deutsch auf A1, A2, B1, B2 oder C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) für Sprachen. Für einen Besuch der Kurse mit Zielsprachniveau unterhalb B2 ist der vorherige Integrationskursbesuch inkl. abgelegtem und nicht bestandenem Deutschtest für Zuwanderer erforderlich.
- Sie müssen arbeitsuchend gemeldet sein und/oder beziehen in der Regel Leistungen nach SGB II („Hartz IV“) oder SGB III (Arbeitslosengeld).
- Sie suchen eine Ausbildungsstelle bzw. befinden sich bereits in der Ausbildung.
- Sie durchlaufen gerade das Anerkennungsverfahren für Ihren Berufs- bzw. Ausbildungsabschluss.

Teilnahme als Beschäftigte
Sofern Sie sich bereits in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, können Sie am Berufssprachkurs teilnehmen. Voraussetzung ist, dass Sie noch keine ausreichenden Sprachkenntnisse besitzen, um Ihren zukünftigen Arbeitsalltag zu meistern.
Besondere Gruppen
Geduldete nach § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2, die keinen Zugang zum Integrationskurs haben, können an einem Spezialberufssprachkurs mit dem Zielsprachniveau A2 oder B1 teilnehmen.
Kosten der Teilnahme
Die Teilnahme am Berufssprachkurs ist grundsätzlich kostenlos. Wenn Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 Euro liegt, zahlen Sie einen Kostenbeitrag von 2,42 Euro je Unterrichtseinheit (50 Prozent des Kostenerstattungssatzes). Dies sind bei einem Kurs mit 400 Unterrichtseinheiten insgesamt 968 Euro. Die Zahlung des Kostenbeitrags kann auch durch den Arbeitgeber erfolgen.
Bei erfolgreichem Prüfungsabschluss kann eine Rückerstattung von 50 Prozent des Kostenbeitrags beantragt werden. Den Antrag finden Sie auf der BAMF-Seite.
Teilnahmeberechtigte
Über Teilnahmeberechtigungen entscheiden grundsätzlich die Arbeitsagenturen und Jobcenter. Wenden Sie sich hier an Ihre Beraterin oder Berater. Diese wissen auch, an welchen Sprachschulen Kurse angeboten werden und ob für Sie ggf. Spezialkurse in Frage kommen.
Wenn Sie bereits arbeiten oder sich in einem Ausbildungsverhältnis oder im Anerkennungsverfahren befinden und keine Leistungen nach SGB II oder SGB III beziehen, können Sie direkt beim BAMF einen Antrag auf Teilnahmeberechtigung stellen.